TIERBESTATTUNG TRIER
Ihr Begleiter für einen würdevollen Abschied!
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, herzlich willkommen bei der Tierbestattung Trier
an der schönen Mosel.
Wir sind für Sie da, wenn die Zeit des Abschieds gekommen ist.
Sie erreichen mich unter folgenden Telefonnummern:06502-9356659
oder Mobil:0151-22230376
Die Tierbestattung Trier berät Sie als Tierbestatter über die Möglichkeiten der Einäscherung bzw. Tierbestattung (Kremierung) von Tieren in einem Tierkrematorium (Kleintierkrematorium, Haustierkrematorium), den dafür notwendigen Ablauf und die entstehenden Kosten.
Ich bin Ihr zuständiger Tierbestatter für den Raum Trier-Saarburg-Konz-Luxemburg, Eifel, Hunsrück und einen Umkreis von 50 km.
Das von mir betreute Gebiet meines Tierbestattungsunternehmens für Haustierbestattung, Tierbestattung und Tierverbrennung in einem Tierkrematorium erstreckt sich über Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Luxemburg.
Persönliche Beratung in unseren Räumlichkeiten nach Terminabsprache!
zu der Preisliste
Als Hundebesitzer weiß ich nur zu gut, wie schmerzlich es ist, wenn der beste Freund über die Regenbogenbrücke gehen muss. Dann steht man vor der Entscheidung, was mit ihm geschehen soll. Viele Menschen wissen nicht, dass das Tier, wenn es beim Tierarzt bleibt, in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht wird. Da ist die Tierbestattung nach dem Regenbogen der würdevollere Weg.
Nun gibt es neben der TBA noch andere Möglichkeiten, dem Haustier die letzte würdige Ehre zu erweisen.
Zum einen die Tierbestattung (Tierkremation) auf einem Tierfriedhof (Tierfriedhof) in Tiersärgen (Tiersarg), die man für mehrere Jahre mieten und das Grab selbst pflegen kann und zum anderen die Tierkremierung, bei der die verbleibende Asche in einer Urne zu Hause aufbewahrt oder im eigenen Rosengarten verstreut werden kann.
Eine Auswahl an Tierurnen und Ascheschmuck finden Sie in meinem Urnenshop.
Eine weitere Möglichkeit ist die Bestattung, z.B. eines Hundes im eigenen
Garten. Zuvor sind jedoch einige Behördengänge notwendig, denn Tiere dürfen nur
mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten bestattet werden. Das geht aus
der EU-Verordnung 1069/09 hervor, die ursprünglich zur Eindämmung von BSE und zur Seuchenprävention in
Kraft gesetzt wurde. Sie schreibt vor, dass der Besitzer beim zuständigen
Veterinäramt einen formlosen Antrag auf Hausbestattung stellen muss.
Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem
Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden (z.B. Hundebestattung).
Voraussetzung ist allerdings, dass das Tier nicht an einer anzeigepflichtigen
Tierseuche gestorben ist. Eine Euthanasie (Einschläfern) durch den Tierarzt ist
zwar mit Giftstoffen verbunden, stellt aber bei einer Hausbestattung kein
Problem dar. Ferner hinaus sind einige Vorschriften zu beachten. Der Garten darf
nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und zu öffentlichen Wegen und Plätzen
muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier muss
in ein leicht zu entsorgendes Material - etwa eine Wolldecke - eingewickelt und mit
einer 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt werden. Bitte erkundigen Sie sich
bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Bedingungen für Sie gelten.
Ich habe alle meine verstorbenen Tiere einäschern lassen und die Urnen bei mir zu Hause aufgestellt. Ich habe mich für diese Art der Tierbestattung entschieden, weil die Einäscherung in einem Tierkrematorium die hygienischste Art ist.
Unsere Tierbestattung ist ein behördlich zugelassenes Unternehmen
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